KI-Check für Makler: 10 Fragen vor dem Kauf eines KI-Tools
Bevor Sie ein KI-Tool kaufen: zehn Fragen zu Kosten, Auftragsverarbeitungsvertrag, Hosting, Datentraining, KI-Verordnung und Aufzeichnung, mit Prüfpunkten zum Ankreuzen. Für Immobilienmakler in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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7 Seiten: 10 Fragen mit Prüfpunkten und Notizfeld, Vergleichstabelle für bis zu drei Tools, Quellen zu allen genannten Vorschriften. Stand 21.10.2026.
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Die 10 Fragen im Überblick
- Was kostet das Tool wirklich – pro Monat und pro Jahr? Viele KI-Tools rechnen nach Nutzern, Minuten, Credits oder Einheiten ab. Der Einstiegspreis auf der Website ist selten der Betrag, der am Monatsende auf der Rechnung steht.
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Das gilt in Deutschland und Österreich; in der Schweiz verlangt das DSG eine vergleichbare vertragliche Regelung.
- Wo liegen die Daten – und gehen sie in ein Drittland? „Hosting in Deutschland“ betrifft oft nur den Speicherort. Die eigentliche KI-Verarbeitung kann bei einem anderen Dienstleister laufen, auch außerhalb der EU. Für Übermittlungen in Drittländer gelten Art. 44 ff. DSGVO.
- Werden Ihre Daten zum Training der KI verwendet? Eigentümer- und Interessentendaten, Exposé-Entwürfe und Gesprächsnotizen gehören nicht in fremde Trainingsdaten. Entscheidend ist, was im Vertrag steht, nicht in den FAQ.
- Muss der KI-Einsatz gekennzeichnet werden? Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder chattet, muss das erkennen können, sofern es nicht offensichtlich ist. Für KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Töne und Videos (Deepfakes) gelten eigene Kennzeichnungspflichten.
- Sind Ihre Mitarbeitenden geschult? Seit 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz des Personals. Eine kurze, dokumentierte Einweisung ist der einfachste Nachweis.
- Wird ein Gespräch aufgezeichnet oder mitgeschrieben? KI-Telefonassistenten und Meeting-Notetaker zeichnen oft auf oder erstellen Transkripte. Das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist in Deutschland strafbar (§ 201 StGB); in Österreich gilt § 120 StGB, in der Schweiz Art. 179ter StGB.
- Ist das Tool in Ihrem Land wirklich verfügbar? Viele KI-Tools sind auf Deutschland zugeschnitten. In Österreich und der Schweiz fehlen manchmal Schnittstellen, Vertrag, Support oder Rechnungsstellung in der Landeswährung.
- Stimmen die Inhalte, die das Tool erzeugt? Für Exposé, Inserat und Lagebeschreibung haften Sie, nicht das Tool. KI-Texte können Ausstattung, Flächen oder Lage falsch darstellen; eine Darstellung, die den tatsächlichen Zustand verschleiert, kann als irreführende Werbung angreifbar sein (UWG in Deutschland bzw. Österreich).
- Können Sie das Tool risikofrei testen – und wieder aussteigen? Ein Test mit Ihren eigenen Abläufen zeigt mehr als jede Demo. Planen Sie den Ausstieg gleich mit.
Die Prüfpunkte zu jeder Frage stehen im PDF. Welche Angaben die Anbieter selbst zu Preis, Hosting und AVV machen, sehen Sie in der Tool-Datenbank.
Weiterlesen: Tool-Datenbank mit Preisen, Hosting- und AVV-Angaben · Checkliste KI-Kennzeichnung (Art. 50 KI-VO) · DSGVO und KI-Tools für Makler · Kostenrechner KI-Telefonassistent
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9, 13, 28, 30, 35, 44 ff. – EUR-Lex
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, CH), in Kraft seit 01.09.2023 – Fedlex
- Data Privacy Framework: Liste zertifizierter US-Unternehmen
- Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework (EU) 2023/1795 vom 10.07.2023 – EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 50, Anhang III – EUR-Lex
- § 201 StGB (DE) Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – gesetze-im-internet.de
- § 120 StGB (AT) Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten – RIS
- Art. 179ter StGB (CH) Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen – Fedlex
- § 87 GEG (DE) Pflichtangaben in Immobilienanzeigen – gesetze-im-internet.de
Stand: 21.10.2026. Keine Rechtsberatung. Gesetzesangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die amtlichen Fassungen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie an [email protected].