Maklerprovision-Rechner 2026 für Deutschland und Österreich
Kostenlos, ohne Anmeldung · Rechtsstand: §§ 656c, 656d BGB und § 15 Immobilienmakler-Verordnung (AT) · Eingaben bleiben in Ihrem Browser
Wie viel Provision zahlen Käufer und Verkäufer? Land wählen, Kaufpreis und Provisionssatz eintragen. Der Rechner zeigt die Courtage netto und brutto, die Aufteilung nach der Halbteilung (Deutschland) und prüft in Österreich die gesetzlichen Höchstbeträge. Praktisch für Makler im Exposé, im Eigentümergespräch oder bei der Rückfrage eines Käufers.
Hinweis: Der vorausgefüllte Provisionssatz ist ein Beispielwert. Fest hinterlegt sind nur die Umsatzsteuer (DE 19 %, AT 20 %) und die österreichischen Höchstsätze.
Käufer zahlt: – · Verkäufer zahlt: –
Deutschland: Halbteilung nach § 656c und § 656d BGB
- Beide Seiten beauftragen den Makler: Käufer und Verkäufer verpflichten sich in gleicher Höhe. Arbeitet der Makler für eine Seite kostenlos, darf er auch von der anderen nichts verlangen (§ 656c BGB).
- Nur eine Seite beauftragt: Die andere Seite darf höchstens denselben Betrag übernehmen. Ihr Anteil wird erst fällig, wenn die beauftragende Seite gezahlt hat und das nachgewiesen ist (§ 656d BGB).
- Geltungsbereich: Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, Käufer ist Verbraucher. Der Maklervertrag braucht Textform (§ 656a BGB).
- Umsatzsteuer: 19 % auf die Netto-Provision.
Österreich: Höchstprovision je Auftraggeber beim Kauf
| Wert der Liegenschaft | Höchstprovision je Seite (netto) |
|---|---|
| bis 36.336,42 € | 4 % |
| 36.336,43 € bis 48.448,50 € | 1.453,46 € (fix) |
| ab 48.448,51 € | 3 % |
Dazu kommen 20 % Umsatzsteuer. Die Höchstsätze gelten für Käufer und Verkäufer jeweils getrennt. Das seit 1. Juli 2023 geltende Bestellerprinzip betrifft die Vermittlung von Mietwohnungen, nicht den Kauf.
Quellen: § 656c BGB · § 656d BGB · § 15 Immobilienmakler-Verordnung (RIS) · oesterreich.gv.at: Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf
So rechnet der Rechner
- Deutschland: Provision netto = Kaufpreis × Provisionssatz; brutto = netto × 1,19. Bei Halbteilung trägt jede Seite die Hälfte, sonst der eingetragene Käuferanteil.
- Österreich: Provisionssatz gilt je Seite. Der Rechner zeigt die gesetzliche Höchstprovision für den Kaufpreis und weist darauf hin, wenn Ihr Satz darüber liegt. Brutto = netto × 1,20.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf in Deutschland?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gilt seit Dezember 2020 die Halbteilung: Lässt sich der Makler von Käufer und Verkäufer bezahlen, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, darf die andere Seite höchstens gleich viel übernehmen, und ihr Anteil wird erst fällig, wenn die beauftragende Seite nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB). Diese Regeln greifen, wenn der Käufer Verbraucher ist.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
In Deutschland ist die Höhe beim Kauf gesetzlich nicht gedeckelt, sie ergibt sich aus dem Maklervertrag. Auf die Netto-Provision kommen 19 % Umsatzsteuer. In Österreich gelten Höchstsätze je Auftraggeber nach § 15 Immobilienmakler-Verordnung: bis 36.336,42 € Wert höchstens 4 %, darüber höchstens 3 %, im Bereich bis 48.448,50 € höchstens 1.453,46 €, jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Woher kommt der vorausgefüllte Prozentsatz?
Die vorausgefüllten Werte sind Beispielwerte zum Ausprobieren, keine Durchschnittswerte. Tragen Sie den Satz aus Ihrem Maklervertrag oder Exposé ein. Fest hinterlegt sind nur die Umsatzsteuer und die österreichischen Höchstsätze.
Gilt die Halbteilung auch für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbe?
Nein. §§ 656c und 656d BGB betreffen nur Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten ist die Aufteilung frei vereinbar. Im Rechner können Sie dafür den Käuferanteil selbst festlegen.
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